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2 Initiative

Hamburger Volksinitiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“

Wir fordern den Senat auf, binnen drei Monaten nach dem Volksentscheid den staatlichen Verwaltungen und Bildungseinrichtungen vorzugeben, dass die amtliche schriftliche oder elektronische Kommunikation und Veröffentlichung unter Einhaltung der Regeln des „Rats für deutsche Rechtschreibung“ erfolgt. Desweiteren soll der Senat die öffentlichen Unternehmen auffordern, diese Vorgabe für ihre Kommunikation zu übernehmen.
Begründung

Wir lehnen „Gendersprache“ ab, da sie diskriminierend, integrationsfeindlich und vorurteilsbeladen ist. Die im gesamten deutschsprachigen Raum verwendete Standardsprache* zeichnet sich hingegen durch den Gebrauch von verallgemeinernden Begriffen aus, bei denen spezifische Merkmalsbeschreibungen wie Geschlecht, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, Glaubensbekenntnisse und Ideologien bedeutungslos sind: Es verbietet sich daher, z. B. eine grammatische Form wie das generische Maskulinum zu unterbinden.
Gendersprache ist die Sprache einer Minderheit in der Sprachgemeinschaft, die vorgibt, die Mehrheit zu repräsentieren. Tatsächlich versucht sie, der Mehrheit ihre Privatsprache aufzuzwingen, wenn sie z.B. von Bürger/innen, BürgerInnen, Bürger_innen, Bürgenden, Bürger*innen, Bürger:innen spricht. Eine überwältigende, generationen- und geschlechterübergreifende Mehrheit quer durch alle Bevölkerungsschichten lehnt Gendersprache nachweislich ab.
Gendersprache reduziert die Menschen u. a. auf ihr Geschlecht. So werden sie nicht als ganze Persönlichkeit gesehen, sondern nach unterschiedlichen Merkmalen gruppiert. Gendersprache ist sexistisch und menschenfeindlich. Sie verletzt die grundgesetzlich geschützte Würde des Menschen und dürfte sich deshalb als verfassungswidrig erweisen.
Gendersprache ist widersprüchlich und verunstaltet die Sprache in einer „unsäglichen“ Art und Weise. Sie will einerseits „alle Geschlechter sprachlich sichtbarmachen“ (sog. „inklusive Sprache), andererseits geschlechtsspezifische Ausdrücke vermeiden. Die deutsche Sprache unterscheidet eindeutig zwischen biologischem und grammatischem Geschlecht (Sexus und Genus). Ihre drei generischen Formen Maskulinum / Femininum / Neutrum sind von je her allgemein und „inklusiv“.
Durch „Gendern“ grenzt sich eine vermeintlich fortschrittliche Elite von den „normalen“ Menschen ab und dringt dadurch auch nicht mehr zu ihnen durch. Die Diskussionen um Gendersprache und Frauenquoten lenken von der Befassung mit den berechtigten Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit ab.
Gendersprache benachteiligt bildungsferne und sprachbehinderte Menschen, also insbesondere Blinde, Gehörlose, Legastheniker und Menschen mit geistiger Behinderung. Gendersprache erschwert die sprachliche Integration von Migranten.
Gendersprache verwischt klares Denken und erschwert die Verständigung.
Gendersprache spaltet Worte und die Gesellschaft als Ganzes. Ein weiterer Akt der Spaltung wären getrennte Wahllisten.
Bürger einer Demokratie verwahren sich zu Recht gegen eine verordnete Sprache. Sie wissen und spüren: Eine Demokratie braucht den gewachsenen (Sprach-) Standard, die Einheitssprache, deren wichtigste Kriterien Verbreitung, Verständlichkeit und soziale Übereinkunft sind. Die Standardsprache* ermöglicht es, allgemeine Aussagen zu treffen und sprachliche Vielfalt lebendig zu erhalten. Alle sprachlichen Varianten, von der Wissenschaftssprache über diverse Fachsprachen bis hin zum Kiezdeutsch sind auf diesen Standard bezogen.

Politik, Verwaltung und Bildung sollen in der Standardsprache* kommunizieren: § 23 VwVfG „Die Amtssprache ist Deutsch“.

Die deutsche Standardsprache kommt gesprochen und geschrieben ohne genderideologisch begründete Kunstpausen und Sonderzeichen innerhalb von Worten aus. Sie ersetzt auch nicht durchgängig das generische Maskulinum durch weiblich markierte Formen wie Gläubigerin, um eine geschlechtsübergreifende Bedeutung vorzutäuschen, die in dem Fall nur das generische Maskulinum bietet. Die gesamte Hamburger Verwaltung, alle staatlichen Bildungseinrichtungen und alle staatlichen Unternehmen (mit bestimmendem Einfluss der FHH) müssen sich bei der internen und externen Kommunikation der allgemein verständlichen Standardsprache gemäß den Regeln des „Rats für deutsche Rechtschreibung“ bedienen.

*Eine Sprachgemeinschaft verfügt über einen Standard, wenn eine ihrer Varietäten im gesamten Sprachgebiet verwendet wird. (Peter Eisenberg, Vielfalt und Einheit der deutschen Sprache, 2017, S. 54). Weitere Argumente / Infos unter vds-ev.de/ag-gendern

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Schluss mit Gender-Unfug!

Der Aufruf und seine Erstunterzeichner

Aus Sorge um die zunehmenden, durch das Bestreben nach mehr Geschlechtergerechtigkeit motivierten zerstörerischen Eingriffe in die deutsche Sprache wenden sich Monika Maron, Wolf Schneider, Walter Krämer und Josef Kraus mit diesem Aufruf an die Öffentlichkeit:

Ein Aufruf zum Widerstand

Die sogenannte gendergerechte Sprache beruht erstens auf einem Generalirrtum, erzeugt zweitens eine Fülle lächerlicher Sprachgebilde und ist drittens konsequent gar nicht durchzuhalten. Und viertens ist sie auch kein Beitrag zur Besserstellung der Frau in der Gesellschaft.

Der Generalirrtum: Zwischen dem natürlichen und dem grammatischen Geschlecht bestehe ein fester Zusammenhang. Er besteht absolut nicht. Der Löwe, die Giraffe, das Pferd. Und keinen stört es, dass alles Weibliche sich seit 1000 Jahren von dem Wort „das Weib“ ableitet.

Die lächerlichen Sprachgebilde: Die Radfahrenden, die Fahrzeugführenden sind schon in die Straßenverkehrsordnung vorgedrungen, die Studierenden haben die Universitäten erobert, die Arbeitnehmenden viele Betriebe. Der Große Duden treibt die Gendergerechtigkeit inzwischen so weit, dass er Luftpiratinnen als eigenes Stichwort verzeichnet und Idiotinnen auch. Und dazu kommt in jüngster Zeit als weitere Verrenkung noch der seltsame Gender-Stern.

Nicht durchzuhalten: Wie kommt der Bürgermeister dazu, sich bei den Wählerinnen und Wählern zu bedanken – ohne einzusehen, dass er sich natürlich „Bürgerinnen- und Bürger­meister“ nennen müsste? Wie lange können wir noch auf ein Einwohnerinnen- und Einwohnermeldeamt verzichten? Wie ertragen wir es, in der Fernsehwerbung täglich dutzendfach zu hören, wir sollten uns über Risiken und Nebenwirkungen bei unserm Arzt oder Apotheker informieren? Warum fehlt im Duden das Stichwort „Christinnentum“ – da er doch die Christin vom Christen unterscheidet?

Und dann tragen solche Verzerrungen der Sprache nicht einmal dazu bei, den Frauen zu mehr Rechten zu verhelfen. Auch im Grund­gesetz gibt es dafür kein Indiz: In 13 Artikeln spricht es 20mal vom Bundeskanzler, zusätzlich auch vom „Gewählten“ und vom „Vorgeschlagenen“. Den mehrfachen Aufstieg von Angela Merkel zur Bundeskanzlerin hat dies nicht behindert, und eine mögliche neue Bundeskanzlerin fühlt sich inmitten dieses Missstands offensichtlich ziemlich wohl.

Also appellieren wir an Politiker, Behörden, Firmen, Gewerkschaften, Betriebsräte und Journalisten: Setzt die deutsche Sprache gegen diesen Gender-Unfug wieder durch!

Monika Maron, Wolf Schneider, Walter Krämer, Josef Kraus

Dortmund, 6. März 2019

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Rettet die deutsche Sprache vor dem Duden

Der Verein Deutsche Sprache e. V. fordert alle Freunde der deutschen Sprache auf, den aktuellen Bestrebungen der Dudenredaktion zu einem Umbau der deutschen Sprache entgegenzutreten. So wird auf den Internetseiten des Duden das in der deutschen Grammatik und im modernen Sprachgebrauch fest verankerte generische Maskulinum abgeschafft: „Mieter: Substantiv, maskulin – männliche Person, die etwas gemietet hat.“ Frauen könnten demnach keine Mieter sein. Damit widerspricht der Duden nicht nur den Regeln der deutschen Grammatik, sondern auch dem Bundesgerichtshof, der im März 2018 letztinstanzlich festgehalten hat, dass mit der Bezeichnung „der Kunde“ Menschen jeglichen Geschlechts angesprochen seien. Die Beschwerde der Klägerin, die von ihrer Sparkasse mit „Kundin“ angeredet werden wollte, wurde kürzlich vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.

Mit seiner Ankündigung, mehr als 12.000 Personen- und Berufsbezeichnungen mit weiblicher und männlicher Form in die Netz-Version des Werkes aufzunehmen, betreibt der Duden eine problematische Zwangs-Sexualisierung, die in der deutschen Sprache so nicht vorgesehen ist. Das biologische Geschlecht (Sexus) ist nicht mit dem grammatikalischen Geschlecht (Genus) gleichzusetzen. „Der Engel“ ist geschlechtslos, „der Scherzkeks“ kann auch eine Frau sein. Noch absurder wird das Vorgehen bei der Betrachtung des Plurals: „Die Ärztekammer“ vertritt Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen, ebenso wie das Finanzamt Geld vom „Steuerzahler“ einzieht – unabhängig vom Geschlecht. Wenn wir konkrete Personen ansprechen, sagen wir selbstverständlich „Ärztin“ oder „Lehrerin“.

Indem er diese Grundsätze missachtet, ist der Duden auf dem Weg, seine Rolle als Standard-Referenzwerk für das Deutsche aufzugeben. Indem er Sprache nicht mehr nur widerspiegelt, sondern sie aktiv verändert, widerspricht er seinen eigenen Grundsätzen. Der VDS fordert deshalb den Duden auf, seine Sexualisierungspläne zu überdenken, in Zukunft sensibel und behutsam mit der deutschen Sprache umzugehen und sich auf seine ursprünglichen Ziele zu besinnen.

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